Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) - Kreisvereinigung Augsburg
Stand: September 2007 VVN-BdA Startseite
Dokumentation
Ermittlungen gegen sechs Neonazis nach Festnahmen Pressebericht des Polizeipräsidiums Schwaben vom 16.08.2007

Verdacht der Volksverhetzung - Festnahmen nach Plakataktion

AUGSBURG. Sechs Personen im Alter zwischen 16 und 36 Jahren wurden am Dienstag (15.08.07), gegen 00.40 Uhr von der Polizei vorläufig festgenommen. Es handelte sich ausschließlich um männliche Personen (fünf Personen aus Augsburg, eine Person aus dem westlichen Landkreis Augsburg), die dem rechten Spektrum angehören. Sie waren gerade im Begriff, Plakate mit volksverhetzendem Inhalt im Stadtgebiet Augsburg anzubringen.
Anlässlich des 20. Todestages von Rudolf Hess war die Personengruppe im Stadtgebiet Augsburg unterwegs und plante, an größeren Brücken in Augsburg insgesamt sechs Bettlaken mit Hess-Parolen (Verherrlichung des Hitler-Stellvertreters Hess) aufzuhängen. Außerdem wollten sie ca. 100 Plakate des gleichen Inhaltes im gesamten Stadtgebiet Augsburg ausbringen. Unterwegs waren sie in einem Pkw, der von einem 36-jährigen Mann gesteuert wurde. In diesem Fahrzeug wurden die sechs Bettlaken bzw. mehrere hundert Flyer, ca. 100 Plakate sowie entsprechendes Werkzeug aufgefunden und sichergestellt.
Die Personengruppe war einer Zivilstreife der Polizei in der Augsburger Innenstadt aufgefallen. Sie wurden letztlich in Ausübung ihres Vorhabens in der Straße Am Schwall vorläufig festgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass der 36-jährige Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille. Er wird deswegen gesondert zur Anzeige gebracht.
Die Inhalte der Plakate stellen eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus dar. Die Beschuldigten, die teilweise der Jugendorganisation JN der NPD angehören, werden wegen Verdachtes der Volksverhetzung angezeigt. Sie wurden nach der Aufnahme der erforderlichen Daten wieder entlassen bzw. ihren Erziehungsberechtigten zugeführt. Die Ermittlungen zum Gesamtsachverhalt dauern noch an.

Presseecho:
AZ Berichte am 17.8. siehe unten
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