Nach dem geplanten bayerischen Versammlungsgesetz der CSU soll unter anderem gelten:
Art. 2 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
(1) Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung....
Art. 7 Uniformierungsverbot, Militanzverbot
(1) Es ist verboten, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist......
Art. 21 Bußgeldvorschriften
(1) Mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro kann belegt werden, wer
1. entgegen Art. 3 Abs. 3 nicht Ort, Zeit, Thema und den Namen des Veranstalters einer Versammlung angibt,.....
Art. 20 Strafvorschriften
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer....
3. entgegen Art. 7 Abs. 1 oder 3 Satz 1 eine Uniform, ein Uniformteil oder ein gleichartiges Kleidungsstück trägt,.....
Neofaschisten können sich freuen:
Es ist insbesondere verboten,
1. in der Absicht, nicht verbotene öffentliche oder nichtöffentliche Versammlungen zu verhindern
oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, ..... (Art 8(2))
hilflos - wie lange?