Vom 27. Januar 2009 zum 8. Mai 2010 wird die VVN-BdA nunmehr 5.000 Gründe für ein
Verbot der NPD auf einer Internetplattform zusammentragen und Bürgerinnen und Bürger
vom Kap Arkona bis zum Bodensee anregen, sich mit persönlichen Meinungsäußerungen,
Fotos, Zeichnungen oder anderen Beiträgen daran zu beteiligen. Die Kampagne will
Menschen ermutigen, ihrem Protest gegen die NPD auf vielfältige Weise Ausdruck zu
verleihen und diesem Anliegen ihre Stimme zu geben.
Infostand zur Kampagne auf dem Königsplatz
im Rahmen der Kundgebung am 28.2.09 |
Gründe für ein Verbot der NPD |
Sammelformular für Gründe für ein NPD-Verbot - ausdrucken, verteilen, einsenden pdf-Datei >> |
"Ich bin für ein NPD-Verbot, weil ich Nazis in Deutschland richtig satt habe!" |
"Ich bin für ein NPD-Verbot, weil intelligentes Leben und Nazis einfach nicht zusammen passen! |
"Bedrohung durch rechte Gewalt - nie wieder Nazi-Terror ! " (D.W.) |
"Ich will dass diese Verbrecherpartei sofort verboten wird. Nicht 1933 Wiederholung ! " (E.M.) |
"Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!!! "(H-G.R.) |
"Die NPD ist die Nachfolgeorganisation der NSDAP. Gemeinsam muss man diese Faschisten bekämpfen!" (M.W.) |
"Die NPD ist verfassungsfeindlich und hat das Ziel, einen faschistischen Staat wieder herzustellen." (M.K.) |
"Unabhängig von unser Demokratie und Parteifreiheit, hat die NPD in einem demokratischen Deutschland, oder in der Welt nichts verloren, da sie für Faschismus, Ausgrenzung und Diktatur stehen" (M.B.) |
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Warum
ein Verbot der NPD nötig und möglich ist
1. Die NPD ist gefährlich.
Die NPD hat sich in den letzten Jahren zum gefährlichen Kristallisationskern
des gesamten Neofaschismus entwickelt. Die NPD-Führung hat
ein funktionsfähiges Bündnis mit gewaltbereiten Gruppen
geschlossen und eine eindeutige und zunehmende Dominanz im Spektrum
neofaschistischer Wahlparteien errungen. Eine solche Situation gab
es in der Bundesrepublik noch nie. Im Rahmen der sozialen und politischen
Krisen wirkt sich die NPD stark negativ aus. Sie ist ein aktiver
und demagogischer Gegner jeder progressiven Politik. Nichts deutet
darauf hin, dass sich dieses Problem von selbst erledigen würde.
2. Verbrechen sind nicht erlaubt, auch keine politisch motivierten
Faschistische Politik läuft auf politisch motivierte Gewaltverbrechen
hinaus. Wer eine solche anstrebt, fordert oder fördert, plant
mithin Schwerstkriminalität. Es gibt keinen Grund, dies zu
tolerieren, eben so wenig wie im Falle anderer Totschläger,
Mörder und ihrer Helfer. Das Grundgesetz kennt deshalb auch
keine Toleranz gegenüber Diskriminierung aus rassischen, religiösen
und anderen Gründen, der Aufstachelung zum Rassenhass und der
Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen. Das Strafgesetzbuch
kriminalisiert ebenfalls und zu Recht faschistische Ideologie.
3. Der Parteienstatus ist für NPD entscheidend
Die Funktionen einer Partei können nur durch eine Partei ausgeübt
werden. Deshalb führt es in die Irre, davon zu sprechen, die
NPD könne leicht durch "nicht greifbare Gruppen"
ersetzt werden. Das Gegenteil ist der Fall: Die über lange
Zeit aufgebauten Strukturen, die eingespielte Führung, der
eingeführte Name, ihre Öffentlichkeitsarbeit, der Schutz
ihrer Veranstaltungen und vor allem ihre Finanzen (Parteivermögen,
Immobilienbesitz, Parteiverlag, Fraktionen und Mitarbeiter, Wahlkampfkostenerstattung,
steuerliche Vorteile) basieren auf dem Status einer legalen Partei.
4. Ein Verbot der NPD fördert den Ausbau der Demokratie
Die NPD ist kein schützenswerter Bestandteil der Demokratie
Deutschlands, sondern eine latente und zunehmende Gefährdung
derselben. Die Grund- und Bürgerrechte von Migranten, Linken
und anderen von den Neofaschisten als Feinde auserkorener Gruppen
werden massiv beeinträchtigt. Die Legalität der NPD führt
außerdem fortlaufend zur Kriminalisierung antifaschistischer
Gruppen und ihrer Aktionen. Ein Verbot der NPD bedeutet also ein
Mehr an Freiheit. Die Förderung der Zivilgesellschaft und Repression
gegen Noofaschisten gegeneinander auszuspielen wie es z.Zt. häufig
geschieht, geht ebenfalls in die Irre. Man muss beides tun.
5. Ein zweiter Anlauf für ein Verbotsverfahren ist
juristisch möglich.
Die Bundesverfassungsrichter Papier, Hassemer und vorher bereits
Jentsch, haben am 29.01.05 ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass ein neues Verbotsverfahren juristisch möglich ist. Ob
die NPD verfassungswidrig ist, wurde 2001-2003 überhaupt nicht
behandelt, vielmehr eine Prozessentscheidung getroffen, die sich
gegen das Verhalten der Antragsteller richtete. Der entscheidende
Satz im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.03.03 benennt
die Bedingung:
"Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher
Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines
Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor oder während der
Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit
der Partei ist in der Regel unvereinbar mit an Anforderungen, an
ein rechtsstaatliches Verfahren, die sich aus Art. 21 Abs. 1 und
Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3GG, ergeben."1
Dieser Beschluss besagt nicht, wie z.B. Schäuble suggeriert,
dass die VS-Behörden dann ja die Beobachtung der NPD mit "nachrichtendienstlichen
Mitteln" einstellen müssten. Nach eigenen Angaben2 beschafft
sich z.B. der niedersächsische VS seine Informationen ohnehin
nur zu 20% über "nachrichtendienstliche Mittel",
von denen wiederum nur ein Teil von V-Leuten stammt. Observationen,
Fotos und vor allem die Auswertung offener Quellen bleiben unberührt
und sind für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit völlig
ausreichend. Ein Abzug oder zumindest Abschalten der (bezahlten)
V-Leute aus den Führungsgremien der NPD ist ohnehin wünschenswert.
1. BerfGE 107, 339 (365)
2. www.verfassungsschutz.niedersachsen.de
Text als pdf-Datei
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