Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) - Kreisvereinigung Augsburg
Stand: 15.12.2011

Archiv 2009

Am 27.1.2009, dem Holocaustgedenktag, wurde die Kampagne 2009 für ein NPD-Verbot gestartet.
Sie wurde am 8.5.2010, dem 65. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus beendet .


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www.npd-verbot-jetzt.de

Alle Passungen brauchen Toleranzen - die NPD passt nicht zu demokratischen Toleranzen

VVN-BdA Augsburg - NO-NPD2009

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Vom 27. Januar 2009 zum 8. Mai 2010 wird die VVN-BdA nunmehr 5.000 Gründe für ein Verbot der NPD auf einer Internetplattform zusammentragen und Bürgerinnen und Bürger vom Kap Arkona bis zum Bodensee anregen, sich mit persönlichen Meinungsäußerungen, Fotos, Zeichnungen oder anderen Beiträgen daran zu beteiligen. Die Kampagne will Menschen ermutigen, ihrem Protest gegen die NPD auf vielfältige Weise Ausdruck zu verleihen und diesem Anliegen ihre Stimme zu geben.

 

 

 

 

 

Infostand zur Kampagne auf dem Königsplatz
im Rahmen der Kundgebung am 28.2.09

Gründe für ein Verbot der NPD
Sammelformular für Gründe für ein NPD-Verbot - ausdrucken, verteilen, einsenden pdf-Datei >>
"Ich bin für ein NPD-Verbot, weil ich Nazis in Deutschland richtig satt habe!"
"Ich bin für ein NPD-Verbot, weil intelligentes Leben und Nazis einfach nicht zusammen passen!
"Bedrohung durch rechte Gewalt - nie wieder Nazi-Terror ! " (D.W.)
"Ich will dass diese Verbrecherpartei sofort verboten wird. Nicht 1933 Wiederholung ! " (E.M.)
"Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!!! "(H-G.R.)
"Die NPD ist die Nachfolgeorganisation der NSDAP. Gemeinsam muss man diese Faschisten bekämpfen!" (M.W.)
"Die NPD ist verfassungsfeindlich und hat das Ziel, einen faschistischen Staat wieder herzustellen." (M.K.)
"Unabhängig von unser Demokratie und Parteifreiheit, hat die NPD in einem demokratischen Deutschland, oder in der Welt nichts verloren, da sie für Faschismus, Ausgrenzung und Diktatur stehen" (M.B.)
 
Hier kann Deine Meinung stehen - Email an vvn-augsburg@de

Weitere Informationen:

 

Warum ein Verbot der NPD nötig und möglich ist

1. Die NPD ist gefährlich.
Die NPD hat sich in den letzten Jahren zum gefährlichen Kristallisationskern des gesamten Neofaschismus entwickelt. Die NPD-Führung hat ein funktionsfähiges Bündnis mit gewaltbereiten Gruppen geschlossen und eine eindeutige und zunehmende Dominanz im Spektrum neofaschistischer Wahlparteien errungen. Eine solche Situation gab es in der Bundesrepublik noch nie. Im Rahmen der sozialen und politischen Krisen wirkt sich die NPD stark negativ aus. Sie ist ein aktiver und demagogischer Gegner jeder progressiven Politik. Nichts deutet darauf hin, dass sich dieses Problem von selbst erledigen würde.

2. Verbrechen sind nicht erlaubt, auch keine politisch motivierten
Faschistische Politik läuft auf politisch motivierte Gewaltverbrechen hinaus. Wer eine solche anstrebt, fordert oder fördert, plant mithin Schwerstkriminalität. Es gibt keinen Grund, dies zu tolerieren, eben so wenig wie im Falle anderer Totschläger, Mörder und ihrer Helfer. Das Grundgesetz kennt deshalb auch keine Toleranz gegenüber Diskriminierung aus rassischen, religiösen und anderen Gründen, der Aufstachelung zum Rassenhass und der Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen. Das Strafgesetzbuch kriminalisiert ebenfalls und zu Recht faschistische Ideologie.

3. Der Parteienstatus ist für NPD entscheidend
Die Funktionen einer Partei können nur durch eine Partei ausgeübt werden. Deshalb führt es in die Irre, davon zu sprechen, die NPD könne leicht durch "nicht greifbare Gruppen" ersetzt werden. Das Gegenteil ist der Fall: Die über lange Zeit aufgebauten Strukturen, die eingespielte Führung, der eingeführte Name, ihre Öffentlichkeitsarbeit, der Schutz ihrer Veranstaltungen und vor allem ihre Finanzen (Parteivermögen, Immobilienbesitz, Parteiverlag, Fraktionen und Mitarbeiter, Wahlkampfkostenerstattung, steuerliche Vorteile) basieren auf dem Status einer legalen Partei.

4. Ein Verbot der NPD fördert den Ausbau der Demokratie
Die NPD ist kein schützenswerter Bestandteil der Demokratie Deutschlands, sondern eine latente und zunehmende Gefährdung derselben. Die Grund- und Bürgerrechte von Migranten, Linken und anderen von den Neofaschisten als Feinde auserkorener Gruppen werden massiv beeinträchtigt. Die Legalität der NPD führt außerdem fortlaufend zur Kriminalisierung antifaschistischer Gruppen und ihrer Aktionen. Ein Verbot der NPD bedeutet also ein Mehr an Freiheit. Die Förderung der Zivilgesellschaft und Repression gegen Noofaschisten gegeneinander auszuspielen wie es z.Zt. häufig geschieht, geht ebenfalls in die Irre. Man muss beides tun.

5. Ein zweiter Anlauf für ein Verbotsverfahren ist juristisch möglich.
Die Bundesverfassungsrichter Papier, Hassemer und vorher bereits Jentsch, haben am 29.01.05 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein neues Verbotsverfahren juristisch möglich ist. Ob die NPD verfassungswidrig ist, wurde 2001-2003 überhaupt nicht behandelt, vielmehr eine Prozessentscheidung getroffen, die sich gegen das Verhalten der Antragsteller richtete. Der entscheidende Satz im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.03.03 benennt die Bedingung:
"Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor oder während der Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit an Anforderungen, an ein rechtsstaatliches Verfahren, die sich aus Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3GG, ergeben."1
Dieser Beschluss besagt nicht, wie z.B. Schäuble suggeriert, dass die VS-Behörden dann ja die Beobachtung der NPD mit "nachrichtendienstlichen Mitteln" einstellen müssten. Nach eigenen Angaben2 beschafft sich z.B. der niedersächsische VS seine Informationen ohnehin nur zu 20% über "nachrichtendienstliche Mittel", von denen wiederum nur ein Teil von V-Leuten stammt. Observationen, Fotos und vor allem die Auswertung offener Quellen bleiben unberührt und sind für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit völlig ausreichend. Ein Abzug oder zumindest Abschalten der (bezahlten) V-Leute aus den Führungsgremien der NPD ist ohnehin wünschenswert.

1. BerfGE 107, 339 (365)
2. www.verfassungsschutz.niedersachsen.de


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